Die Ausrottung des Wolfes geht weiter

Vier Stunden Todeskampf für einen Wolf

Die Jäger bezeichnen sich gern als "staatlich geprüfte Naturschützer". Angeblich haben sie eine gründliche Ausbildung über die gesamte Tier- und Pflanzenwelt genossen und auch noch eine strenge Prüfung abgelegt, das sog. Grüne Abitur. Und sie haben doch nur das Wohl aller, nicht nur der jagbaren Tiere im Sinn.

Schauen wir uns einmal die Praxis an. Ich zitiere aus einer unverdächtigen, in Naturfragen höchst kompetenten Quelle, Wild und Hund Heft 5/2010.

Zwei Naturschützer töten einen streng geschützten Wolf.

Dafür brauchen sie vier Stunden und vier Schüsse.

"Chronologie eines Wolfsabschusses
Das geschah am 15. Dezember 2007

Landkreis Lüchow-Dannenberg in Niedersachsen, Revier Gedelitz bei Gorleben. Es ist der 15. Dezember 2007. Herr W. und Herr H. sind vom Pächter des Reviers als Schützen zu einer Drückjagd auf Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild eingeladen worden. Die Jagd soll an diesem Tag gemeinsam mit zwei Nachbarrevieren, einem weiteren Privat- und einem Staatsforstrevier durchgeführt werden.

Zirka 7 Uhr: Treffpunkt, Jagdscheinkontrolle und Ansprache mit der Freigabe

8.30 Uhr: Herr W. und Herr H. sitzen zirka 150 Meter von einander entfernt auf ihren Ständen.

9 Uhr: Offizieller Beginn des Treibens.

Kurz nach 9.30 Uhr: Herr W. bemerkt ein Stück Wild, das spitz über den Acker auf ihn zuwechselt. Er spricht es auch gleich als Wolf an. Der Grauhund schont einen Vorderlauf. Als das Tier noch etwa 70 Meter von Herrn W. entfernt ist, bricht ein Schuss aus Richtung von Herrn H. Die Entfernung beträgt etwa 160 Meter. W. sieht, aufgrund der relativ geringen Entfernung von ihm zum Wolf, gleich den Ausschuss in Höhe der Wirbelsäule. Als gelernter Metzger weiß er, dass dieser Treffer für den Wolf letztlich tödlich ist. Der Wolf bricht auf den Schuss hin hinten ein, versucht, sich mit dem rechten Vorderlauf und dem Fang [Schnauze] vom Boden abzustoßen.

Einige Minuten später: Das Tier lebt immer noch und versucht verzweifelt, wieder auf die Läufe zu kommen. Das gelingt ihm nicht. Herr W. entscheidet sich, einen Fangschuss auf den Wolf abzugeben. Er trifft ihn im Bereich des Fanges, was aber für Herrn W. zu dem Zeitpunkt nicht ersichtlich ist. Der Wolf bricht zusammen und war anscheinend tödlich getroffen. Herr W. hat kein Mobiltelefon und bleibt auf dem Stand.

13 Uhr: Das Treiben ist beendet, die Schützen begeben sich in Richtung Wolf.

Als sich die beiden auf 25 Meter dem Wolf genähert haben, bemerken sie, dass er immer noch lebt, und nun wieder versucht hochzukommen. Darauf gibt Herr H. einen Fangschuss ab, der den Wolf hinten weich [!] trifft und nicht zum Verenden führt. Herr H., mittlerweile auf wenige Meter an den Wolf herangekommen, gibt einen weiteren Schuss auf das Blatt ab. Der lässt den Wolf dann endgültig verenden." (S. 25)

Der Jäger W. wurde vom Gericht zunächst zu einer Strafe von 4000 € verurteilt, die später auf 1000 € gesenkt wurde. Gegen den Jäger H. konnte "wegen Krankheit" noch nicht verhandelt werden.

Hierzu kommentiert "Wild und Hund":

"Ein 'normaler' Umgang mit dem Grauhund scheint nicht möglich." (S. 3) Nach Ansicht der Zeitschrift hätten die Jäger als barmherzige Samariter ausgezeichnet werden müssen, die den Wolf von "seinen" Leiden erlöst haben:

"Aber dann hat Herr W. doch dem Wolf tatsächlich unnötiges Leiden erspart. Warum ist er trotzdem verurteilt worden?" (S. 28)

Wie ein normaler Umgang aussieht, konnte "Wild und Hund" im Internet am 22.07.2010 melden:

"Wolfsschütze wird nicht angeklagt

Gegen einen Jäger aus Sachsen-Anhalt, der im Juni vergangenen Jahres bei einer Drückjagd einen Wolf erlegt hat, wird kein Strafverfahren eröffnet.

Laut Staatsanwaltschaft habe er ein wildlebendes Tier getötet, obwohl er hätte wissen müssen, dass es sich um eine streng geschützte Art handele. Sie unterstellte einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Artenschutzverordnung und reichte Klage ein.

Der Jäger hatte den Wolf als wildernden Schäferhund angesprochen. Das Amtsgericht Burg lehnte die Anklage ab, weil man ihm das Gegenteil weder unterstellen noch beweisen könne. Auch liege kein fahrlässiger Verstoß vor, da niemand in dieser Gegend Sachsen-Anhalts mit einem Wolf hätte rechnen müssen. Bisher habe es keine Wolfssichtungen in diesem Teil Sachsen-Anhalts gegeben."

Äußerst blamabel für den Jäger wie für den Richter: 1. Ein "staatlich geprüfter Naturschützer" kann nicht zwischen Wolf und Hund unterscheiden! 2. Ein "staatlich geprüfter Naturschützer" hat noch nie davon gehört, dass Wölfe Hunderte von Kilometern wandern!

zurück zur Jagdkritik


http://eti-veth.de/wolfsausrottung.htm
2011-04-21